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Niedersächsische Ausländerbehörde schiebt trotz gegenteiligen Gerichtsbeschlusses ab
Pressemitteilung vom 11. April 2012, eine niedersächsische Ausländerbehörde einen langjährig in Deutschland lebenden Flüchtling ohne eine vorherige Terminankündigung festgenommen und abgeschoben. Zwar erging eine Viertelstunde vor dem Start des Abschiebungsfluges eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Göttingen, nach der die Abschiebung auszusetzen war. Doch die beteiligten Behörden und die Bundespolizei schoben trotzdem ab – mit der Begründung, die Türen seien bereits geschlossen und ließen sich “nur noch aus Sicherheitsgründen” öffnen. Angesichts dieser merkwürdigen Aussage fragt der Flüchtlingsrat, ob vor dem Hintergrund der bevorstehenden Heirat des Betroffenen mit einer Deutschen möglicherweise der Landkreis dem Betroffenen die Chance auf einen effektiven Rechtsschutz habe verbauen wollen. Der Fall dokumentiere aber auch das wiederholte Versagen der Fachaufsicht des niedersächsischen Innenministeriums, das keinen Wert darauf lege, die Ausländerbehörden zu einem menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen anzuhalten.