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Niedersachsen und Baden-Württemberg lockern Residenzpflicht
Bewegungsfreiheit ab 1. März 2012 jetzt auch in Niedersachsen. Die sogenannte Residenzpflicht wurde auf das Gebiet des gesamten Bundeslandes erweitert. Bisher durften Asylsuchende den Bezirk ihrer Ausländerbehörde nicht oder nur mit Erlaubnis verlassen. Auch in Baden-Württemberg erfolgte Mitte Februar eine Regelung, nach der Asylsuchende sich im ganzen Bundesland bewegen dürfen – zu den Ausschlussklauseln der Regelung sowie zur teils unschönen Debatte über die Liberalisierung findet sich ein Kommentar auf der Seite Residenzpflicht.info.