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Niedersachsen: Mehr Bargeld statt Gutscheine für Asylbewerber
Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können seit Ende Februar in den niedersächsischen Kommunen entweder in bar oder als Sachleistungen in Form von Gutscheinen gewährt werden – so ein Bericht der taz vom 5. April 2013. Entsprechend seiner Ankündigung aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag hatte dies Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius nach seinem Amtsantritt umgesetzt. Damit hat er die enge Vorgehensweise seines Amtsvorgängers Schünemann, Bargeld „lediglich in begründeten Ausnahmefällen“ zu gewähren, im Sinne der betroffenen Menschen wesentlich gelockert. Die Umsetzung des Erlasses ist auch bereits in vollem Gange. 26 von insgesamt 46 Kreisen und kreisfreien Städten haben ihre Zahlungsmethode bereits von Gutscheinen auf Bargeld umgestellt oder planen diese Änderung. Das ist eine eindeutige Tendenz.
Der niedersächsische Flüchtlingsrat fordert überdies schon seit langem, dass die Bargeldleistung zum Regelfall wird, von dem nur ausnahmsweise abgewichen werden soll. Dies werde jedoch auch von der neuen rot-grünen Landesregierung bislang nicht vorgesehen.