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Niederlande: Grenzverfahren und systematische Inhaftierung
Ein im November veröffentlichter Bericht des Niederländischen Flüchtlingsrats auf der Plattform „Asylum Information Database“ (AIDA) dokumentiert unter anderem die Implementierung der EU-Asylverfahrensrichtlinie und der Aufnahmebedingungsrichtlinie in den Niederlanden. Neue Entwicklungen umfassen die Einführung eines Grenzverfahrens, um Asylanträge in einem Zentrum im Schiphol Flughafen zu prüfen. Die maximale Haftzeit für Asylsuchende im Grenzverfahren wurde auf vier Wochen festgelegt: Wenn Anträge nicht innerhalb dieser Frist geprüft werden, müssen Schutzsuchende, die an der Grenze inhaftiert wurden, Zugang zum Territorium erhalten. Ihr Asylantrag soll dann im regulären Asylverfahren geprüft werden. Der Niederländische Flüchtlingsrat spreche sich nachdrücklich gegen das Grenzverfahren aus, heißt es in dem Bericht. Auch die auf vier Wochen begrenzte systematische Inhaftierung im Grenzverfahren verstoße eindeutig gegen internationale und EU-Standards. Darüber hinaus hätten die niederländischen Behörden keine Prüfung von Haftalternativen vorgenommen.