Ein im Novem­ber ver­öf­fent­lich­ter Bericht des Nie­der­län­di­schen Flücht­lings­rats auf der Platt­form „Asyl­um Infor­ma­ti­on Data­ba­se“ (AIDA) doku­men­tiert unter ande­rem die Imple­men­tie­rung der EU-Asyl­ver­fah­rens­richt­li­nie und der Auf­nah­me­be­din­gungs­richt­li­nie in den Nie­der­lan­den. Neue Ent­wick­lun­gen umfas­sen die Ein­füh­rung eines Grenz­ver­fah­rens, um Asyl­an­trä­ge in einem Zen­trum im Schip­hol Flug­ha­fen zu prü­fen. Die maxi­ma­le Haft­zeit für Asyl­su­chen­de im Grenz­ver­fah­ren wur­de auf vier Wochen fest­ge­legt: Wenn Anträ­ge nicht inner­halb die­ser Frist geprüft wer­den, müs­sen Schutz­su­chen­de, die an der Gren­ze inhaf­tiert wur­den, Zugang zum Ter­ri­to­ri­um erhal­ten. Ihr Asyl­an­trag soll dann im regu­lä­ren Asyl­ver­fah­ren geprüft wer­den. Der Nie­der­län­di­sche Flücht­lings­rat spre­che sich nach­drück­lich gegen das Grenz­ver­fah­ren aus, heißt es in dem Bericht. Auch die auf vier Wochen begrenz­te sys­te­ma­ti­sche Inhaf­tie­rung im Grenz­ver­fah­ren ver­sto­ße ein­deu­tig gegen inter­na­tio­na­le und EU-Stan­dards. Dar­über hin­aus hät­ten die nie­der­län­di­schen Behör­den kei­ne Prü­fung von Haftal­ter­na­ti­ven vorgenommen.

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