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Neuregelung der Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat mit Stand vom 20. Februar 2015 unter der Überschrift „Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA)“ Eckpunkte für die gesetzliche Regelung eines bundesweiten und landesinternen Verteilungsverfahrens vorgelegt. Bereits vor einiger Zeit war angekündigt worden, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die bislang in der Regel an ihren Ankunftsorten in Obhut genommen und versorgt werden, bundesweit zu verteilen. Die Zahlen minderjähriger Flüchtlinge steigen kontinuierlich an und die „Einreiseknotenpunkte“ sind überproportional belastet. Bereits im Oktober 2014 hatten die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Bundesregierung gebeten, ein verändertes Verfahren gesetzlich zu regeln. PRO ASYL und der Bundesverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (B‑UMF) haben sich am 25. Februar 2015 zum Gesetzentwurf kritisch geäußert. UMFs sollten dort untergebracht werden, wo es eine bedarfsgerechte Infrastruktur gebe. Der Aufbau solcher Strukturen habe dort, wo sie heute vorhanden seien, Jahre gedauert. Es bestehe kein Grund zu der Hoffnung, dass das jetzt in kürzester Zeit angegangen werde, wenn mit der Zuweisung von minderjährigen Flüchtlingen begonnen werde. Problematisch sei auch, dass nicht garantiert sei, dass die jungen Menschen unmittelbar nach der Einreise tatsächlich einen rechtlichen Beistand bzw. Vormund erhalten. Auch das Themennetzwerk Flüchtlingskinder der National Coalition Deutschland hat sich am 23. Februar 2015 detailliert mit zu stellenden Anforderungen an eine kindeswohlorientierte Aufnahme und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Kontext der aktuellen Verteilungsdebatte geäußert.