Fachnewsletter
Neues Brandgutachten im Fall Oury Jalloh
Im Fall des am 7.1.2005 in einer Gewahrsamszelle der Polizei verbrannten Asylsuchenden Oury Jalloh hat die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ein neues Brandgutachten in Auftrag gegeben. Seit mehr als zehn Jahren ist es unklar, unter welchen Umständen Jalloh, an Händen und Füßen gefesselt, verbrennen konnte. Hätte nicht „die Initiative im Gedenken an Oury Jalloh“ ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben und finanziert, dann wären die Akten längst geschlossen. Dieses Gutachten hatte die Einschätzung nahegelegt, dass die Verbrennungsspuren an Jallohs Körper und der Matratze in der Zelle nur durch die Verwendung von mindestens fünf Litern eines Brandbeschleunigers möglich gewesen wären. Kritisch äußern sich die Aktivist*innen der Initiative zu den konkreten Umständen des neuen Brandgutachtenversuches. Nach einer schier unglaublichen Kette von Ermittlungsversäumnissen, verschwundenen Beweismitteln und mangelhafter gerichtlicher Aufarbeitung besteht – nicht nur – bei den Aktivist*innen ein über lange Jahre gewachsenes Misstrauen.