Im Fall des am 7.1.2005 in einer Gewahr­sams­zel­le der Poli­zei ver­brann­ten Asyl­su­chen­den Oury Jal­loh hat die Staats­an­walt­schaft Des­sau-Roß­lau ein neu­es Brand­gut­ach­ten in Auf­trag gege­ben. Seit mehr als zehn Jah­ren ist es unklar, unter wel­chen Umstän­den Jal­loh, an Hän­den und Füßen gefes­selt, ver­bren­nen konn­te. Hät­te nicht „die Initia­ti­ve im Geden­ken an Oury Jal­loh“ ein eige­nes Gut­ach­ten in Auf­trag gege­ben und finan­ziert, dann wären die Akten längst geschlos­sen. Die­ses Gut­ach­ten hat­te die Ein­schät­zung nahe­ge­legt, dass die Ver­bren­nungs­spu­ren an Jal­lohs Kör­per und der Matrat­ze in der Zel­le nur durch die Ver­wen­dung von min­des­tens fünf Litern eines Brand­be­schleu­ni­gers mög­lich gewe­sen wären. Kri­tisch äußern sich die Aktivist*innen der Initia­ti­ve zu den kon­kre­ten Umstän­den des neu­en Brand­gut­ach­ten­ver­su­ches. Nach einer schier unglaub­li­chen Ket­te von Ermitt­lungs­ver­säum­nis­sen, ver­schwun­de­nen Beweis­mit­teln und man­gel­haf­ter gericht­li­cher Auf­ar­bei­tung besteht – nicht nur – bei den Aktivist*innen ein über lan­ge Jah­re gewach­se­nes Misstrauen.

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