Fachnewsletter
Neuer Länderbericht zu Polen veröffentlicht
Die Plattform AIDA (Asylum information database) hat einen neuen Länderbericht der Helsinki Foundation for Human Rights zu Polen veröffentlicht. Darin werden unter anderem die Änderungen durch das neue Einwanderungsgesetz, das am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, beleuchtet. So können künftig Asylsuchende, die einen negativen Bescheid auf ihren Asylantrag erhalten, nicht mehr abgeschoben werden, während ein Gericht ihre Beschwerde gegen den ablehnenden Bescheid prüft. Im neuen Gesetz werden Asyl- und Rückführungsverfahren getrennt – Asylsuchenden kann damit nicht mehr zeitgleich eine Abschiebeanordnung und eine negative Entscheidung in ihrem Asylverfahren ausgestellt werden.
In Bezug auf die Inhaftierung von Asylsuchenden ist die Praxis in Polen nach wie vor äußerst problematisch. Die Inhaftierungszeit für Asylsuchende wird auf maximal sechs Monate befristet. Wenn Schutzsuchende in Haft einen Asylantrag stellen, kann ihre Inhaftierung jedoch um 90 Tage verlängert werden. Sollten sie in diesem Zeitraum einen negativen Asylbescheid erhalten, kann ihre Haft auch dann verlängert werden, wenn sie Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt haben. Damit gibt es Fälle, in denen Asylsuchende ihr gesamtes Asylverfahren in Haft verbringen. Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass die Haft von Asylsuchenden, die gegen ihren Abschiebebescheid vor Gericht Beschwerde einlegen (nachdem eine Verwaltungsbeschwerde abgelehnt wurde), um sechs Monate verlängert werden kann.