01.08.2014

Newsletter Aug 2014

Die Platt­form AIDA (Asyl­um infor­ma­ti­on data­ba­se) hat einen neu­en Län­der­be­richt der Hel­sin­ki Foun­da­ti­on for Human Rights zu Polen ver­öf­fent­licht. Dar­in wer­den unter ande­rem die Ände­run­gen durch das neue Ein­wan­de­rungs­ge­setz, das am 1. Mai 2014 in Kraft getre­ten ist, beleuch­tet. So kön­nen künf­tig Asyl­su­chen­de, die einen nega­ti­ven Bescheid auf ihren Asyl­an­trag erhal­ten,  nicht mehr abge­scho­ben wer­den, wäh­rend ein Gericht ihre Beschwer­de gegen den ableh­nen­den Bescheid prüft. Im neu­en Gesetz wer­den Asyl- und Rück­füh­rungs­ver­fah­ren getrennt – Asyl­su­chen­den kann damit nicht mehr zeit­gleich eine Abschie­be­an­ord­nung und eine nega­ti­ve Ent­schei­dung in ihrem Asyl­ver­fah­ren aus­ge­stellt werden.

In Bezug auf die Inhaf­tie­rung von Asyl­su­chen­den ist die Pra­xis in Polen nach wie vor äußerst pro­ble­ma­tisch. Die Inhaf­tie­rungs­zeit für Asyl­su­chen­de wird auf maxi­mal sechs Mona­te befris­tet. Wenn Schutz­su­chen­de in Haft einen Asyl­an­trag stel­len, kann ihre Inhaf­tie­rung jedoch um 90 Tage ver­län­gert wer­den. Soll­ten sie in die­sem Zeit­raum einen nega­ti­ven Asyl­be­scheid erhal­ten, kann ihre Haft auch dann ver­län­gert wer­den, wenn sie Beschwer­de gegen die Ent­schei­dung ein­ge­legt haben. Damit gibt es Fäl­le, in denen Asyl­su­chen­de ihr gesam­tes Asyl­ver­fah­ren in Haft ver­brin­gen. Das neue Gesetz sieht außer­dem vor, dass die Haft von Asyl­su­chen­den, die gegen ihren Abschie­be­be­scheid vor Gericht Beschwer­de ein­le­gen (nach­dem eine Ver­wal­tungs­be­schwer­de abge­lehnt wur­de), um sechs Mona­te ver­län­gert wer­den kann.