01.08.2014

Newsletter Aug 2014

Der aktua­li­sier­te Bericht auf der AIDA-Home­page von der Asyl­ko­or­di­na­ti­on Öster­reich weist auf besorg­nis­er­re­gen­de Ent­wick­lun­gen hin: Seit Janu­ar 2014 haben inhaf­tier­te Asyl­su­chen­de kein Recht mehr auf die Beglei­tung durch eine recht­li­che Ver­tre­tung bei Anhö­run­gen vor Gericht oder die Unter­stüt­zung durch einen Rechts­be­ra­ter bei der For­mu­lie­rung einer Beschwer­de. NGOs kön­nen inhaf­tier­te Asyl­su­chen­de in Haft besu­chen und bei Beschwer­de­ver­fah­ren ver­tre­ten. Kos­ten­lo­se recht­li­che Bera­tung wird nicht mehr gewährt, wenn es zur Anwen­dung von Haftal­ter­na­ti­ven kommt.

Was die Frist zum Ein­le­gen einer Beschwer­de gegen eine nega­ti­ve Ent­schei­dung angeht, so liegt die­se bei unbe­glei­te­ten Kin­dern, die von einem recht­li­chen Ver­tre­ter unter­stützt wer­den, bei einem Monat, bei erwach­se­nen Asyl­su­chen­den ledig­lich bei zwei Wochen.

Bericht: http://www.asylumineurope.org/reports/country/austria