Fachnewsletter
Neuer AIDA-Bericht zu Österreich: Kein Recht mehr auf Vertretung bei Widersprüchen und Begleitung bei Anhörungen
Der aktualisierte Bericht auf der AIDA-Homepage von der Asylkoordination Österreich weist auf besorgniserregende Entwicklungen hin: Seit Januar 2014 haben inhaftierte Asylsuchende kein Recht mehr auf die Begleitung durch eine rechtliche Vertretung bei Anhörungen vor Gericht oder die Unterstützung durch einen Rechtsberater bei der Formulierung einer Beschwerde. NGOs können inhaftierte Asylsuchende in Haft besuchen und bei Beschwerdeverfahren vertreten. Kostenlose rechtliche Beratung wird nicht mehr gewährt, wenn es zur Anwendung von Haftalternativen kommt.
Was die Frist zum Einlegen einer Beschwerde gegen eine negative Entscheidung angeht, so liegt diese bei unbegleiteten Kindern, die von einem rechtlichen Vertreter unterstützt werden, bei einem Monat, bei erwachsenen Asylsuchenden lediglich bei zwei Wochen.
Bericht: http://www.asylumineurope.org/reports/country/austria