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Neue Zahlen zu Asyl und Bleiberechtsregelung veröffentlicht
Im 1. Halbjahr 2012 ist die Gesamtschutzquote für Asylsuchende deutlich gestiegen. Lag sie im Jahr 2011 noch bei 22,3%, so stieg sie auf nunmehr 33,2%. Hauptverantwortlich für die gestiegene Schutzquote ist die hohe Zahl an Syrien-Fällen, die seit dem 2. Quartal des laufenden Jahres in größerer Zahl entschieden wurden. Noch im 1. Quartal wurden kaum Syrien-Fälle entschieden, in der Hoffnung, die Situation in Syrien würde sich bald wieder beruhigen. Nunmehr wird entschieden und die Schutzquote für syrische Asylsuchende liegt bei 94,5%, davon 27,5% Flüchtlingsanerkennungen. Im Juli 2012 war Syrien erstmals Hauptherkunftsland von Asylsuchenden in Deutschland.
Im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gibt es ebenfalls auffallende Änderungen in der Anerkennungspraxis: die Schutzquote unbegleiteter minderjähriger Afghanen sank deutlich von rund 49% im Jahr 2011 auf nur noch 29% im 1. Halbjahr 2012. Dieser Absturz der Schutzquote hat jedoch nichts mit einer besseren Sicherheits- und Versorgunglage in Afghanistan zu tun; dies ist allein Ergebnis der neuen Bundesamtspraxis bei UMF, die vor allem junge Afghanen treffen soll: mit Verweis auf § 58 Abs. 1a AufenthG wird ihnen seit geraumer Zeit der Schutz verweigert. Diese Regelung schützt unbegleitete Minderjährige vor Abschiebungen ins Herkunftsland, wenn dort keine Verwandten sind. Das Bundesamt interpretiert sie um: Wer nicht abgeschoben werden kann, brauche keinen weitergehenden Flüchtlingsschutz. Im Ergebnis stellt diese neue Praxis des Bundesamts Minderjährige in Deutschland völlig schutzlos, da sie dadurch keine Aufenthaltserlaubnis, sondern nur noch eine Duldung erhalten. Einmal mehr ist ein Zusammenhang zwischen steigenden Asylzahlen und sinkenden Anerkennungsquoten zu beobachten. Stellten im Jahr 2010 noch 802 unbegleitete minderjährige Afghanen Asylantrag, waren es 2011 schon 1.092, ein Anstieg um rund 36%. Auch im laufenden Jahr bewegen sich die Asylantragszahlen von afghanischen Minderjährigen auf einem ähnlichen Niveau.
Auch bezüglich der Bilanz der Bleiberechtsregelungen der vergangenen Jahre liegen neue Zahlen vor. Die statistischen Angaben zu den erteilten Aufenthaltserlaubnissen sind dabei sehr undurchsichtig und lückenhaft. Die Zahl von weiterhin mehr als 85.000 Geduldeten belegt hingegen deutlich die Notwendigkeit einer neuen, stichtagsungebundenen Bleiberechtsregelung, zumal knapp die Hälfte der Betroffenen bereits länger als 6 Jahre in Deutschland lebt. Dazu kommen noch rund 30.500 Ausreisepflichtige ohne Duldung, davon ebenfalls mehr als die Hälfte mit mehr als 6‑jährigem Aufenthalt.
Über 12.500 der Geduldeten und Ausreisepflichtigen mit mehr als 6‑jähirgem Aufenthalt sind Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren, was nicht für einen großen Erfolg der Bleiberechtsregelung für gut integrierte Kinder und Jugendliche spricht: von dieser haben gerade einmal knapp 1.200 profitiert.
(Quellen: BT Drucksache 17/10451, BT Drucksache 17/10454, Zahlen und Fakten von PRO ASYL)