Clau­di­us Voigt hat neue Kurz­über­sich­ten zu den wich­ti­gen The­men des Zugangs zur Aus­bil­dungs­för­de­rung für Asyl­su­chen­de, zum Arbeits­markt und zur Arbeits­för­de­rung, zur Sprach­för­de­rung und zu Frei­wil­li­gen­diens­ten, Arbeits­ge­le­gen­hei­ten und Stu­di­um ver­öf­fent­licht. Mit Inkraft­tre­ten des Inte­gra­ti­ons­ge­set­zes im Lau­fe des Julis bie­ten sie eine Ori­en­tie­rung zur Lage. Eine wei­te­re Über­sicht betrifft die Dul­dung für die Aus­bil­dung. Ver­dienst­vol­l­er­wei­se hat Clau­di­us Voigt auch die neu­en Kür­zungs­tat­be­stän­de im Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz in einer Über­sicht zusam­men­ge­stellt, ver­bun­den mit dem kri­ti­schen Hin­weis, dass die nun­mehr 16 Sank­ti­ons­tat­be­stän­de im Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz wohl alle ver­fas­sungs­wid­rig und Tei­le zudem euro­pa­rechts­wid­rig sein dürften.

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