01.07.2013

Newsletter Jul 2013

Am 10. Juni 2013 änder­te die unga­ri­sche Regie­rung ihre Asyl­ge­setz­ge­bung. Künf­tig wird die Inhaf­tie­rung von Asyl­su­chen­den für bis zu sechs Mona­te mög­lich sein. Sowohl UNHCR als auch das Unga­ri­sche Hel­sin­ki Komi­tee (HHC) warn­ten, dass die Grün­de für die Inhaf­tie­rung von Schutz­su­chen­den zu breit defi­niert sei­en. Das Risi­ko mas­sen­haf­ter Inhaf­tie­rung von Asyl­su­chen­den sei daher enorm. Mar­ta Par­da­vi, stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de des HHC beton­te, ihre Orga­ni­sa­ti­on sei immer gegen die Inhaf­tie­rung von Asyl­su­chen­den als all­ge­mei­ne Maß­nah­me gewe­sen. Es sei drin­gend nach Alter­na­ti­ven zu Haft in jedem Ein­zel­fall zu suchen. Außer­dem, so Par­da­vi, sei zu ver­mu­ten, dass die neu­en Maß­nah­men haupt­säch­lich dem Ziel der Abschre­ckung dien­ten. Flücht­lin­ge soll­ten dadurch abge­hal­ten wer­den, über Ungarn in die EU zu gelan­gen um Schutz zu suchen. UNHCR kri­ti­sier­te, dass Inhaf­tie­rung unter der neu­en unga­ri­schen Gesetz­ge­bung als Instru­ment der Migra­ti­ons­kon­trol­le ein­ge­setzt wer­den wür­de, indem nicht auto­ri­sier­te Ein­wan­de­rung bestraft und rechts­wid­ri­ge Wei­ter­rei­se ver­hin­dert wer­den soll. Dies wider­sprä­che auch der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (Recht auf Frei­heit und Sicher­heit, Arti­kel 5). Die Gesetz­ge­bung sieht auch die Inhaf­tie­rung von Fami­li­en mit Kin­dern vor. Die neu­en Rege­lun­gen tra­ten am 1. Juli 2013 in Kraft.

http://helsinki.hu/wp-content/uploads/HHC-update-hungary-asylum-1-July-2013.pdf