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Neue Asylgesetzgebung in Ungarn ermöglicht Inhaftierung
Am 10. Juni 2013 änderte die ungarische Regierung ihre Asylgesetzgebung. Künftig wird die Inhaftierung von Asylsuchenden für bis zu sechs Monate möglich sein. Sowohl UNHCR als auch das Ungarische Helsinki Komitee (HHC) warnten, dass die Gründe für die Inhaftierung von Schutzsuchenden zu breit definiert seien. Das Risiko massenhafter Inhaftierung von Asylsuchenden sei daher enorm. Marta Pardavi, stellvertretende Vorsitzende des HHC betonte, ihre Organisation sei immer gegen die Inhaftierung von Asylsuchenden als allgemeine Maßnahme gewesen. Es sei dringend nach Alternativen zu Haft in jedem Einzelfall zu suchen. Außerdem, so Pardavi, sei zu vermuten, dass die neuen Maßnahmen hauptsächlich dem Ziel der Abschreckung dienten. Flüchtlinge sollten dadurch abgehalten werden, über Ungarn in die EU zu gelangen um Schutz zu suchen. UNHCR kritisierte, dass Inhaftierung unter der neuen ungarischen Gesetzgebung als Instrument der Migrationskontrolle eingesetzt werden würde, indem nicht autorisierte Einwanderung bestraft und rechtswidrige Weiterreise verhindert werden soll. Dies widerspräche auch der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Freiheit und Sicherheit, Artikel 5). Die Gesetzgebung sieht auch die Inhaftierung von Familien mit Kindern vor. Die neuen Regelungen traten am 1. Juli 2013 in Kraft.
http://helsinki.hu/wp-content/uploads/HHC-update-hungary-asylum-1-July-2013.pdf