Die Will­kom­mens­kul­tur und Not­hil­fe in der aktu­el­len Flücht­lings­kri­se wird durch die Öffent­lich­keit wei­test­ge­hend posi­tiv rezi­piert. Doch Johan­na Brö­se und Sebas­ti­an Fried­rich wer­fen in einem Arti­kel für die ak auch einen kri­ti­schen Blick auf die Ver­la­ge­rung staat­li­cher Auf­ga­ben in zivil­ge­sell­schaft­li­che Hän­de. Ihr Ein­wand ist durch­aus berech­tigt und nach­den­kens­wert, wenn sie schrei­ben: „So gese­hen hel­fen sozia­le Pro­jek­te und pri­va­te Unterstützer_innen im Effekt staat­li­chen Insti­tu­tio­nen in einer ver­meint­li­chen Zwangs­la­ge, die Miss­stän­de auf die Schul­tern ein­zel­ner Enga­gier­ter aus­zu­la­gern. Es wird auf die Soli­da­ri­tät und die Hilfs­be­reit­schaft zahl­lo­ser Pri­vat­per­so­nen rekur­riert, die die Not abfe­dern und deren Enga­ge­ment regen­bo­gen­schil­lernd als staat­lich wohl­mei­nend beglei­te­ter Erfolg des »gesell­schaft­li­chen Mit­ein­an­ders« dar­ge­stellt wird. Doch was soll­te Soli­da­ri­tät eigent­lich bedeu­ten?“ Die Zivil­ge­sell­schaft wird sich durch­aus fra­gen müs­sen, wie vie­le Auf­ga­ben des Staa­tes durch Ehren­amt­li­che geleis­tet wer­den kön­nen – und sollten.

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