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Nebenwirkungen des Referentenentwurfs zum AsylbLG
Der Referentenentwurf zum Asylbewerberleistungsgesetz hat über das hinaus, was er regelt, auch massive Nebenwirkungen. Einige Konsequenzen, wenn der Entwurf Gesetz würde, stellt Claudius Voigt unter der Überschrift „Ausbildungsförderung für AusländerInnen: Das BAföG-Loch wird größer“ dar. In Verbindung mit den ausländerrechtlichen Ausschlussregelungen in § 8 BAföG wäre das bereits existierende BAföG-Loch als unbeabsichtigte Konsequenz der gesetzlichen Neuregelung weiter aufklaffen. Die ausländerrechtlichen Leistungsausschlüsse im BAföG müssten deshalb gestrichen werden. Der ultralange § 8 BAföG, der alle ausländerrechtlichen Ausschlüsse auflistet, sollte auf einen Satz reduziert werden und Personen begünstigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Wohnsitz im Inland haben. Claudius Voigt rechnet auch vor, was die ersatzlose Streichung des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Eingliederung der Leistungsbezieher in das Regelsystem SGB II an Kostenersparnis bringen würde.