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Musterklage zur Erlangung des Flüchtlingsschutzes für Asylsuchende aus Syrien
Weil sich derzeit die Fälle häufen, in denen Syrerinnen und Syrern lediglich noch der subsidiäre Schutz anstelle einer Flüchtlingsanerkennung zugebilligt wird, hat die Diakonie eine Musterklage erstellen lassen. Es geht darum, die kurze Klagefrist von zwei Wochen einhalten zu können. Die Klage zielt auf Anerkennung des gegenüber dem subsidiären Schutz besseren Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Dieser ist verbunden mit einem dreijährigen Aufenthaltstitel und der Erteilung des internationalen Flüchtlingsausweises. Aktuell mit am wichtigsten: Der privilegierte Familiennachzug. Die Diakonie gibt den Hinweis, dass aufgrund der großen Verantwortung für die Asylantragsteller*innen eher erfahrene Berater*innen die Musterklage verwenden. Sie sollten auch gewährleisten, dass die weiteren Verfahrensschritte mitverfolgt werden, der/die Kläger/in für den Posteingang gut erreichbar ist und diesen überwacht.
In vielen Fällen wird die Musterklage auch für Anwält*innen nützlich sein. Für andere Berater*innen empfiehlt sich ggf. eine Rücksprache mit einem Rechtsberater z.B. aus der Rechtsberaterkonferenz (www.rechtsberaterkonferenz.de/mitgliederliste.html), denn die Klageberatung ist eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.