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Musterklage zur Erlangung des Flüchtlingsschutzes für Asylsuchende aus Syrien
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge macht mit seinem Versuch weiter, möglichst viele syrische Asylsuchende nicht mehr als Flüchtlinge anzuerkennen, sondern nur noch subsidiären Schutz zu gewähren. Auf der Webseite des Informationsverbundes Asyl und Migration findet sich neben einer entsprechenden Meldung der Link zu einer Musterklage der Diakonie, mit der den Betroffenen zu ihrem Recht verholfen werden soll sowie zu begleitenden Hinweisen der Diakonie zu dieser Musterklage. Die Klage zielt darauf ab, dass das angerufene Gericht das Bundesamt verpflichtet, über den schon erteilten subsidiären Schutz hinaus die Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention zuzuerkennen, da eine individuelle Verfolgungsgefahr vorliegt. Wichtig: Es gilt eine 2‑Wochen-Frist nach Zustellung des Bundesamtsbescheides und eine Begründungsfrist von einem Monat. Nur wenn es nicht möglich ist, anwaltlichen Rat in der Kürze der Zeit einzuholen, sollte die Musterklage dazu verwendet werden, die Klageeinreichung auch ohne anwaltliche Vertretung zu ermöglichen. Die Schilderung des persönlichen Verfolgungsschicksals ist unabdingbar. Eine Reihe von Verwaltungsgerichten vertritt bislang bereits die Auffassung, dass nach Syrien Zurückkehrende von politischer Verfolgung bedroht wären, da ihnen wegen der Asylantragstellung im Ausland vom syrischen Regime eine feindliche Gesinnung unterstellt werde.