Der unab­hän­gi­ge Beauf­trag­te für Fra­gen des sexu­el­len Kin­des­miss­brauchs, Johan­nes-Wil­helm Röh­rig, hat auf die beson­de­re Gefähr­dung von Flücht­lings­kin­dern hin­ge­wie­sen. Pro­ble­ma­tisch sei die Unter­brin­gung in Flücht­lings­un­ter­künf­ten. Dort gebe es kei­ne aus­rei­chen­den Schutz­kon­zep­te gegen­über sexu­el­len Über­grif­fen durch Per­so­nal, ande­re Bewoh­ner, Betreu­er oder sogar Paten. Röh­rig for­dert von allen Haupt- und Ehren­amt­li­chen in Flücht­lings­ein­rich­tun­gen die Vor­la­ge eines erwei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis­ses, die ver­bind­li­che Fest­le­gung von Ver­hal­tens­re­geln und die Ein­rich­tung von Beschwer­de­mög­lich­kei­ten. Auch räum­li­che Min­dest­stan­dards für Unter­künf­te müss­ten fest­ge­legt wer­den, um per­sön­li­che Rück­zugs­räu­me zu ermöglichen.

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