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Menschenwürdige Standards der Flüchtlingsunterbringung in Sachsen-Anhalt noch nicht erreicht
Die „Unterbringung von Flüchtlingen muss ohne migrationspolitische Erwägungen erfolgen“. Das sagt der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt in einer Pressemitteilung vom 6. März 2013. Der Flüchtlingsrat stellt zusammen mit der Presseerklärung ein Positionspapier vor, in dem ein Runderlass des sachsen-anhaltinischen Innenministeriums mit Leitlinien zur Unterbringung zwar als Schritt in die richtige Richtung begrüßt, aber für unzureichend gehalten wird. Der Erlass habe lediglich Empfehlungscharakter und ermögliche es weiterhin, Asylsuchende von der Wohnungsunterbringung auszuschließen, denen fehlende Identitätsnachweise oder nicht ausreichende Mitwirkung vorgeworfen würden. Die pro Person zur Verfügung stehenden Quadratmeter seien unzureichend. Es gäbe keine Vorgaben für das Monitoring bestehender Gemeinschaftsunterkünfte.