01.04.2013

Newsletter Apr 2013

Die „Unter­brin­gung von Flücht­lin­gen muss ohne migra­ti­ons­po­li­ti­sche Erwä­gun­gen erfol­gen“. Das sagt der Flücht­lings­rat Sach­sen-Anhalt in einer Pres­se­mit­tei­lung vom 6. März 2013. Der Flücht­lings­rat stellt zusam­men mit der Pres­se­er­klä­rung ein Posi­ti­ons­pa­pier vor, in dem ein Rund­erlass des sach­sen-anhal­ti­ni­schen Innen­mi­nis­te­ri­ums mit Leit­li­ni­en zur Unter­brin­gung zwar als Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung begrüßt, aber für unzu­rei­chend gehal­ten wird. Der Erlass habe ledig­lich Emp­feh­lungs­cha­rak­ter und ermög­li­che es wei­ter­hin, Asyl­su­chen­de von der Woh­nungs­un­ter­brin­gung aus­zu­schlie­ßen, denen feh­len­de Iden­ti­täts­nach­wei­se oder nicht aus­rei­chen­de Mit­wir­kung vor­ge­wor­fen wür­den. Die pro Per­son zur Ver­fü­gung ste­hen­den Qua­drat­me­ter sei­en unzu­rei­chend. Es gäbe kei­ne Vor­ga­ben für das Moni­to­ring bestehen­der Gemeinschaftsunterkünfte.