Unter der Über­schrift „Ein Geis­ter­schiff wird kom­men“ berich­tet Micha­el Mar­tens in der Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Zei­tung vom 19. Janu­ar 2015 über Struk­tu­ren der kom­mer­zi­el­len Flucht­hil­fe von der süd­tür­ki­schen Küs­te in Rich­tung Euro­pa. Der Arti­kel refe­riert die höchst unter­schied­li­chen Blick­win­kel auf das Geschäft der Flucht­hil­fe, aller­dings hat sich der Autor mit der Ter­mi­no­lo­gie „Men­schen­schmug­gel“ und der „Men­schen­wa­re“ für eine Inter­pre­ta­ti­on ent­schie­den, die das The­ma Men­schen­han­del mit der Flucht­hil­fe auf pro­ble­ma­ti­sche Wei­se ver­quickt. Sicher ist, dass „Groß­schleu­sun­gen“ mit Frach­tern eine ganz ande­re Logis­tik erfor­dern als eine Fahrt mit klei­nen Boo­ten. Inso­fern sind die refe­rier­ten Ver­mu­tun­gen über das Weg­schau­en tür­ki­scher Behör­den rea­lis­tisch. Syri­sche Geschäfts­leu­te, die in Mer­sin Fir­men gegrün­det haben, wer­den unter den Mafia-Gene­ral­ver­dacht gestellt. Groß­schleu­sun­gen mit Frach­tern sind jedoch kei­ne neue Erfin­dung. Vie­le Jah­re vor Aus­bruch des Krie­ges in Syri­en hat es sie gege­ben – und deut­li­che Hin­wei­se auf die Ver­wick­lung der Geheim­diens­te des Assad-Regimes. Wer also letzt­lich pro­fi­tiert, ist durch­aus nicht aus­ge­macht. Flücht­lin­ge jeden­falls müs­sen die Flucht­mög­lich­kei­ten nut­zen, die sich ihnen bie­ten, so lan­ge kei­ne gefahr­lo­sen und lega­len Wege bestehen.

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