Fachnewsletter
Menschenrechtskommissar verurteilt Abschiebung von Minderjährigen nach Afghanistan
Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates, betonte in einem Statement vom 19. September 2013, dass in jeder Entscheidungsfindung das Kindeswohl unbedingt beachtet werden müsse. Er äußerte sich kritisch zu den Plänen der Niederlande, Norwegens, Schwedens, Großbritanniens und Dänemarks, die Abschiebung von unbegleiteten Minderjährigen nach Afghanistan zu erleichtern. In einem Projekt sollen Zentren in Afghanistan eingerichtet werden, in denen Kinder untergebracht werden sollen, bis eine Familienzusammenführung im Land möglich ist: sogenannte „welcoming centres“. Schweden verhandelt aktuell als Projektkoordinator mit der afghanischen Regierung über entsprechende Einrichtungen. Der Menschenrechtskommissar bezog sich auf Berichte, die gezeigt haben, dass das Auffinden von Familienangehörigen in Afghanistan kaum möglich sei und Kinder der Gefahr aussetze, Opfer von Menschenhandel zu werden. Muižnieks betonte, es sei zentral, „dass Kinder nie an Orte abgeschoben werden dürfen, wo ihre Sicherheit und ihr Wohlbefinden in Gefahr sind.“ Abschiebungen von Kindern nach Afghanistan werden dieser Verantwortung nicht gerecht, so die Beurteilung des Menschenrechtskommissars. Derjenige Staat, der eine Abschiebung vollziehe, sei verantwortlich für das weitere Ergehen des abgeschobenen Kindes.