01.06.2013

Newsletter Jun 2013

Das so genann­te „Smart-Borders“-Paket sieht vor, dass sich künf­tig alle Nicht-EU-Staats­bür­ge­rIn­nen bei der Ein- und Aus­rei­se in der EU mit Fin­ger­ab­drü­cken regis­trie­ren las­sen müs­sen. Auch der Poli­zei­zu­griff auf die Fin­ger­ab­druck-Daten­bank zur Ver­fol­gung von Straf­ta­ten ist vor­ge­se­hen. Die Kom­mis­si­on will außer­dem ein spe­zi­el­les Regis­trie­rungs­pro­gramm ein­füh­ren, mit dem Viel­rei­sen­de die Sicher­heits­kon­trol­len umge­hen kön­nen, wenn sie sich vor­ab von der EU durch­leuch­ten las­sen. Die Kos­ten für das Paket sind mit 1,1 Mil­li­ar­den Euro ver­an­schlagt. Am 3. Mai 2013 wen­de­te sich nun das Mei­jers Com­mit­tee von Exper­ten zu inter­na­tio­na­ler Migra­ti­on, Flücht­lings- und Straf­ge­setz mit einer Stel­lung­nah­me an das Euro­päi­sche Par­la­ment und for­der­te die Par­la­men­ta­rie­rIn­nen auf, gegen den von der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on vor­ge­leg­ten Vor­schlag zu „Smart Bor­ders“ zu stim­men. Unter ande­rem zeig­te sich das Komi­tee besorgt hin­sicht­lich der Kohä­renz des Vor­schla­ges mit bereits bestehen­den Daten­ban­ken, der Fra­ge der Ver­ein­bar­keit mit Stan­dards des Daten­schut­zes und der Unklar­heit bezüg­lich der Über­mitt­lung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an Drittstaaten.

http://www.statewatch.org/news/2013/may/eu-meijers-committee-smart-borders.pdf