01.11.2013

Newsletter Nov 2013

Ein klei­ner Roma-Jun­ge kam im ver­gan­ge­nen Jahr in einem baye­ri­schen Flücht­lings­heim fast ums Leben. War­um nicht schnel­ler und effi­zi­en­ter medi­zi­ni­sche Hil­fe orga­ni­siert wur­de, fragt nun die Staats­an­walt­schaft. Über den Fall berich­te­te die Süd­deut­sche Zei­tung am 24. Okto­ber 2013 unter Über­schrift „Der Tag, als kei­ner half“. Der Fall wirft ein Schlag­licht auf das, was in vie­len Flücht­lings­un­ter­künf­ten geschieht: Über eine zeit­na­he medi­zi­ni­sche Behand­lung ent­schei­den prak­tisch Per­so­nen, die fach­lich in kei­ner Wei­se qua­li­fi­ziert sind. Ob ein Not­arzt geru­fen oder ein Kran­ken­wa­gen bestellt wird – Ver­wal­tungs­sa­che. Ob das alles juris­tisch unter­las­se­ne Hil­fe­leis­tung ist oder gar von Behör­den­sei­te initi­ier­te oder hin­ge­nom­me­ne orga­ni­sier­te unter­las­se­ne Hil­fe­leis­tung, dar­über wird nun ein Gericht zu ent­schei­den haben. Dane­ben aber stellt sich abseits aller orga­ni­sa­to­ri­schen Din­ge auch noch die Fra­ge, wie viel emo­tio­na­le Käl­te die an die­sem Vor­gang Betei­lig­ten eigent­lich haben, der das Kind fast das Leben gekos­tet hätte.