Unter der Über­schrift „Wenn Flücht­lin­ge zum Arzt gehen“ berich­tet Süddeutsche.de am 23.5.2016 über die Pro­ble­me bei der Ein­füh­rung der Gesund­heits­kar­te und der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung geflüch­te­ter Men­schen ins­ge­samt. In drei Flä­chen­län­dern sind bereits Rah­men­ver­trä­ge mit den Kran­ken­kas­sen zustan­de gekom­men. Doch die Zustän­dig­keit für die Ent­schei­dung über die Aus­ga­be einer Gesund­heits­kar­te liegt bei Städ­ten und Gemein­den. Die befürch­ten höhe­re Kos­ten, u.a. weil die Kran­ken­kas­sen ein Ent­gelt von 8% der abge­rech­ne­ten Leis­tun­gen als Ver­wal­tungs­kos­ten­pau­scha­le haben wollen.

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