Wenn Flücht­lin­ge ein Asyl­ver­fah­ren posi­tiv durch­lau­fen haben, wech­seln sie anschlie­ßend in den Zustän­dig­keits­be­reich der Job­cen­ter und erhal­ten, falls sie über kein Ein­kom­men ver­fü­gen, Leis­tun­gen nach SGB II. Die durch­aus schwie­ri­ge Mate­rie wur­de von Harald Thome, Refe­rent für Sozi­al­recht, gut auf­ge­ar­bei­tet und online als Foli­en zur Ver­fü­gung gestellt.

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