Fachnewsletter
Materialien zum Zweiten Sozialgesetzbuch
Wenn Flüchtlinge ein Asylverfahren positiv durchlaufen haben, wechseln sie anschließend in den Zuständigkeitsbereich der Jobcenter und erhalten, falls sie über kein Einkommen verfügen, Leistungen nach SGB II. Die durchaus schwierige Materie wurde von Harald Thome, Referent für Sozialrecht, gut aufgearbeitet und online als Folien zur Verfügung gestellt.