01.07.2013

Newsletter Jul 2013

Am 7. Juni 2013 unter­zeich­ne­ten die EU und Marok­ko eine Mobi­li­täts­part­ner­schaft. Das Abkom­men bie­tet einen Rah­men für eine enge­re Zusam­men­ar­beit sowohl bei der Ver­hin­de­rung irre­gu­lä­rer Migra­ti­on und Rück­über­nah­men als auch für Maß­nah­men zur Visa­er­leich­te­rung. Die bis­her geschei­ter­ten Ver­su­che der EU, ein Rück­über­nah­me­ab­kom­men mit Marok­ko zu unter­zeich­nen, kamen auf die­sem Weg nun doch zur Umset­zung. Dass im Rah­men der Mobi­li­täts­part­ner­schaft die Anrei­ze durch lega­le Migra­ti­ons­mög­lich­kei­ten und Visa­er­leich­te­run­gen für Marok­ka­ne­rIn­nen dem Ziel der Bekämp­fung „irre­gu­lä­rer Migra­ti­on“ unter­ge­ord­net sind, wird nicht nur von flücht­lings­po­li­ti­schen Orga­ni­sa­tio­nen kri­ti­siert. Die Ver­mu­tung grün­det auch in bis­he­ri­gen Erfah­run­gen mit bereits umge­setz­ten Mobi­li­täts­part­ner­schaf­ten der EU unter ande­rem mit Mol­dau und den Kapverden.

http://enpi-info.eu/mainmed.php?id=33419&id_type=1&lang_id=450

http://www.yabiladi.com/articles/details/17816/bientot-l-expulsion-migrants-subsahariens-irreguliers.html