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Malta: Push Backs aus Malta nach Libyen in letzter Minute verhindert
Auf den politischen Druck von Menschenrechtsorganisationen hin, erließ der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 9. Juli 2013 eine Anordnung zur Verhinderung von Zurückweisungen von Flüchtlingen und Migranten nach Libyen. Die sogenannten Push Back Operationen von Schutzsuchenden nach Malta ohne Prüfung ihrer Schutzbedürftigkeit verstoßen gegen fundamentale Menschenrechte. Dennoch hatte Premierminister Joseph Muscat die Möglichkeit dazu in Erwägung gezogen und die Zurückweisung von 102 somalischen Flüchtlingen nach Libyen gefordert. Als Grund nannte er, dass Malta aus Europa keine Unterstützung erhalte bei der Aufnahme von Asylsuchenden. Sowohl maltesische NGOs als auch die International Commission of Jurists (ICJ) kritisierten die maltesische Regierung scharf. Auch EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström veröffentlichte am 9. Juli 2013 ein Statement, in dem sie erklärte, die Europäische Kommission werde alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihre rechtlichen Verpflichtungen einhielten. Insbesondere gelte dies für das Non-Refoulement-Gebot. Außerdem sei die EU darauf vorbereitet, Malta dabei zu unterstützen, auf die Migrationsbewegungen zu reagieren.
Presseerklärung NGOs: http://www.jrsmalta.org/content.aspx?id=358793
International Commission of Jurists: http://www.icj.org/icj-urges-maltese-government-not-to-expel-somali-nationals-to-libya/
Malmström: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13–676_en.htm