Die mal­te­si­sche Regie­rung ver­ab­schie­de­te Ende Dezem­ber 2015 eine neue Migra­ti­ons­stra­te­gie, wel­che die auto­ma­ti­sche Inhaf­tie­rung für Schutz­su­chen­de been­det, die irre­gu­lär ein­ge­reist sind. Zusätz­lich wur­den Inhaf­tie­rungs­grün­de und Bestim­mun­gen zu Haftal­ter­na­ti­ven in die natio­na­le Gesetz­ge­bung aufgenommen.

Die Reform sieht vor, dass Migran­tIn­nen in einem geschlos­se­nen Erst­auf­nah­me­zen­trum wäh­rend sie­ben Tagen unter­ge­bracht, medi­zi­nisch unter­sucht und behörd­lich behan­delt wer­den. Dort sol­len sie über ihre Rech­te unter­rich­tet wer­den und die Mög­lich­keit, inter­na­tio­na­len Schutz zu bean­tra­gen. Zusätz­lich sol­len beson­de­re Schutz­be­dürf­nis­se geprüft und je nach Bedarf Alters­fest­stel­lun­gen vor­ge­nom­men wer­den. Eine Inhaf­tie­rung kann nur vor­ge­nom­men wer­den, wenn einer der sechs Haft­grün­de zutrifft, die in Arti­kel 8 der EU-Auf­nah­me­richt­li­nie fest­ge­hal­ten sind. Haft kann auch auer­legt wer­den, wenn eine Abschie­bung ange­ord­net wur­de. Beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge sol­len nicht inhaf­tiert, son­dern in offe­nen Zen­tren unter­ge­bracht wer­den nach ihrem Auf­ent­halt in den Erstaufnahmezentren.

Die Flücht­lings­or­ga­ni­sa­tio­nen adit­us Stif­tung und Jesuite Refu­gee Ser­vice Mal­ta begrüß­ten die ver­ab­schie­de­te Stra­te­gie. „Es ist posi­tiv, dass Mal­ta sich end­lich von einem Sys­tem auto­ma­ti­scher Inhaf­tie­rung zu einem bewegt, das auf der indi­vi­du­el­len Prü­fung jedes Falls basiert“, so Neil Fal­zon, Direk­tor von adit­us. Jedoch gäbe es nach wie vor etli­che recht­li­che Lücken in der Stra­te­gie. Die neu­en Bestim­mun­gen wür­den schein­bar nur für die­je­ni­gen gel­ten, die Mal­ta über den See­weg erreich­ten. Bei allen, die regu­lär nach Mal­ta ein­reis­ten und anschlie­ßend ein Schutz­ge­such stell­ten, sei das Ver­fah­ren unklar.

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