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Malta: Neue Migrationsstrategie beendet automatische Inhaftierung weitgehend
Die maltesische Regierung verabschiedete Ende Dezember 2015 eine neue Migrationsstrategie, welche die automatische Inhaftierung für Schutzsuchende beendet, die irregulär eingereist sind. Zusätzlich wurden Inhaftierungsgründe und Bestimmungen zu Haftalternativen in die nationale Gesetzgebung aufgenommen.
Die Reform sieht vor, dass MigrantInnen in einem geschlossenen Erstaufnahmezentrum während sieben Tagen untergebracht, medizinisch untersucht und behördlich behandelt werden. Dort sollen sie über ihre Rechte unterrichtet werden und die Möglichkeit, internationalen Schutz zu beantragen. Zusätzlich sollen besondere Schutzbedürfnisse geprüft und je nach Bedarf Altersfeststellungen vorgenommen werden. Eine Inhaftierung kann nur vorgenommen werden, wenn einer der sechs Haftgründe zutrifft, die in Artikel 8 der EU-Aufnahmerichtlinie festgehalten sind. Haft kann auch auerlegt werden, wenn eine Abschiebung angeordnet wurde. Besonders schutzbedürftige sollen nicht inhaftiert, sondern in offenen Zentren untergebracht werden nach ihrem Aufenthalt in den Erstaufnahmezentren.
Die Flüchtlingsorganisationen aditus Stiftung und Jesuite Refugee Service Malta begrüßten die verabschiedete Strategie. „Es ist positiv, dass Malta sich endlich von einem System automatischer Inhaftierung zu einem bewegt, das auf der individuellen Prüfung jedes Falls basiert“, so Neil Falzon, Direktor von aditus. Jedoch gäbe es nach wie vor etliche rechtliche Lücken in der Strategie. Die neuen Bestimmungen würden scheinbar nur für diejenigen gelten, die Malta über den Seeweg erreichten. Bei allen, die regulär nach Malta einreisten und anschließend ein Schutzgesuch stellten, sei das Verfahren unklar.