Die Bun­des­tags­frak­ti­on Die Lin­ke hat einen Antrag zur Ein­rich­tung einer unab­hän­gi­gen Poli­zei­be­schwer­de­stel­le auf Bun­des­ebe­ne ein­ge­bracht (BT-Druck­sa­che 18/4450). Der Antrag wur­de im Bun­des­tag zeit­gleich mit der Bera­tung eines eben­falls von der Frak­ti­on Die Lin­ke ein­ge­brach­ten Ent­wur­fes eines Geset­zes zur Ände­rung des Auf­ent­halts­ge­set­zes – Auf­ent­halts­recht für Opfer rech­ter Gewalt behan­delt (BT-Druck­sa­che 18/2492). Der 19. Juni 2015, Tag der Debat­te, war ein­mal mehr kein Hoch­fest bun­des­re­pu­bli­ka­ni­scher Bun­des­tags­de­bat­ten­kul­tur. Dem Antrag lie­ge, so Gün­ter Bau­mann (CDU/CSU) ein „gene­rel­les Miss­trau­en gegen unse­re Poli­zei, gegen unse­re Insti­tu­tio­nen zugrun­de“. Man habe ansons­ten ein gan­zes Arse­nal von Mög­lich­kei­ten, Beschwer­den ein­zu­brin­gen und brau­che kei­ne unab­hän­gi­ge Poli­zei­be­schwer­de­stel­le auf Bun­des­ebe­ne oder in den Län­dern. Da gebe es: Die unab­hän­gi­ge Jus­tiz, die Staats­an­walt­schaf­ten und Gerich­te. Es gebe staats­an­walt­schaft­li­che, ggf. straf­recht­li­che Über­prü­fung poli­zei­li­chen Han­delns. Die Gewal­ten­tei­lung gewähr­leis­te einen unab­hän­gi­gen Ver­fah­rens­ab­lauf. Dann habe man noch die Mög­lich­keit der Dienst­auf­sichts­be­schwer­de. Und sogar noch die Peti­ti­ons­aus­schüs­se. Die For­de­rung nach einem dau­er­haf­ten Auf­ent­halts­recht für aus­län­di­sche Per­so­nen, die wäh­rend des Auf­ent­halts im Bun­des­ge­biet Opfer einer recht­li­chen Gewalt­tat gewor­den sind, hält Herr Bau­mann für „eine Pri­vi­le­gie­rung einer Opfer­grup­pe“. Ire­ne Miha­lic, Bünd­nis 90/Die Grü­nen, stell­te immer­hin fest, es feh­le bis­lang an gesetz­ge­be­ri­scher Initia­ti­ve, um die insti­tu­tio­nel­len Vor­aus­set­zun­gen für das Ent­ste­hen einer „Feh­ler­kul­tur“ bei den Sicher­heits­be­hör­den zu ver­hin­dern. Dies wäre nach ihrer Ansicht mög­lich durch die Ein­rich­tung der Stel­le eines unab­hän­gi­gen Poli­zei­be­auf­trag­ten. Der wäre dann auch nicht Aus­druck einer „Miss­trau­ens­kul­tur“, wie das auch nicht für den Wehr­be­auf­trag­ten gel­te. Den Poli­zei­be­auf­trag­ten wie­der­um hält Wolf­gang Gun­kel (SPD) nicht für sinn­voll, wie die Pra­xis im Lan­de Rhein­land-Pfalz belegt habe. Den­noch kön­ne er eine gewis­se Sym­pa­thie für eine sol­che Ein­rich­tung ana­log zum Wehr­be­auf­trag­ten nicht ver­heh­len. Mit Dr. Vol­ker Ull­rich (CDU/CSU) fin­det sich ein wei­te­rer aus­ge­spro­che­ner Freund des wehr­haf­ten Rechts­staats und der Ver­trau­ens­kul­tur in die deut­sche Poli­zei im Bun­des­tag. Der fin­det schon die Erwäh­nung von Begrif­fen „insti­tu­tio­nel­ler Ras­sis­mus“, „Korps­geist“, „bestehen­de Poli­zei­kul­tur“, „Schwie­rig­kei­ten, Fehl­ver­hal­ten anzei­gen zu kön­nen“ pro­ble­ma­tisch und von einem tie­fen Miss­trau­en gegen­über dem Recht­staat und der Poli­zei­ar­beit geprägt. Dr. Lars Cas­tel­luc­ci (SPD) macht sich lus­tig über die Idee, dass die­je­ni­gen, die Opfer rech­ter Gewalt wer­den, auto­ma­tisch ein Auf­ent­halts­recht in Deutsch­land bekom­men soll­ten. Net­te Idee, aber für ein Gesetz rei­che das nicht. Man müs­se erst­mal mehr Enga­ge­ment auf­wen­den, um das Dun­kel­feld zu erhel­len, müs­se bes­ser Bescheid wis­sen, bevor man Gesetz­ent­wür­fe vor­le­ge. Auf eine Zwi­schen­fra­ge von Petra Pau (DIE LINKE), die dabei dar­auf hin­weist, dass der Antrag bezwe­cke, den Tätern nicht durch die Abschie­bung des Opfers die Genug­tu­ung zu ver­schaf­fen, dass sie ihr Ziel erreicht hät­ten, räumt Cas­tel­luc­ci immer­hin ein, dass man sich ver­stärkt um Ein­zel­fäl­le küm­mern müs­se und rechts­staat­li­che Mit­tel bräuch­te, um im Ein­zel­fall Gerech­tig­keit wal­ten zu las­sen. Man brau­che aber kei­ne Ver­all­ge­mei­ne­rung in dem Sin­ne, dass jedes Opfer rech­ter Gewalt einen Auf­ent­halts­sta­tus bekom­me. Der wei­te­re Fort­gang der Debat­te zeigt, dass sich vor­aus­sicht­lich die Regie­rung nicht moti­viert zei­gen wird, einen eige­nen Vor­schlag zum bes­se­ren Opfer­schutz vor­zu­le­gen. Dabei hat­te Petra Pau ein­ge­räumt: „Mag sein, dass das hand­werk­lich bes­ser zu lösen ist, als wir es vor­ge­schla­gen haben; des­we­gen habe ich Sie zu die­ser Debat­te eingeladen.“

Alle Beiträge von Fachpolitischer Newsletter N° 217 ansehen