Der Osna­brü­cker Anwalt Hen­ning J. Bahr hat eini­ge Kurz­in­for­ma­tio­nen auf sei­ne Home­page gestellt, die nütz­lich sein kön­nen. Es han­delt sich um einen Leit­fa­den für sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­te sowie einen Leit­fa­den Hil­fe nach dem Asyl­be­scheid, bei­des ein­fa­che Basis­in­for­ma­tio­nen, von denen der Leit­fa­den für sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­te auch in ara­bi­scher Spra­che ver­füg­bar ist. Ein wei­te­rer Leit­fa­den befasst sich mit „Anfor­de­run­gen an ärzt­li­che Attes­te im Ver­fah­ren des Aufenthalts‑, Asyl­rechts- und Flücht­lings­rechts“. Vie­len Ärz­ten sind die Form­erfor­der­nis­se im Zusam­men­hang mit der Erstel­lung fach­ge­rech­ter Attes­te in die­sem Kon­text nicht bekannt. Das The­ma hat durch die jüngs­ten Asyl­rechts­ver­schär­fun­gen und die von eini­gen Poli­ti­kern los­ge­tre­te­ne Debat­te über angeb­li­che Gefäl­lig­keitsat­tes­te, mit denen Abschie­bun­gen ver­hin­dert wer­den, an Bedeu­tung gewon­nen. Der Hin­weis auf die ver­schärf­ten Anfor­de­run­gen ärzt­li­cher Attes­te durch die im März 2016 in Kraft getre­te­ne Geset­zes­än­de­rung im Rah­men des Asyl­pa­ke­tes II fin­det sich im Leitfaden.

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