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Landgericht erklärt Rindermarkt-Räumung für rechtswidrig
Das Landgericht München hatte sich in einem Strafverfahren mit Vorkommnissen um den Hungerstreik von Asylsuchenden am Münchener Rindermarkt im Juni 2013 auseinanderzusetzen. Dort war eine Räumung des Platzes von der Polizei durchgesetzt worden. Nun stellte das Landgericht München fest, die Räumung sei rechtswidrig gewesen, da ihr keine Auflösungsankündigung per Lautsprecherdurchsage vorangegangen war. Es habe auch weitere formelle Mängel der Auflösungsverfügung gegeben. Dass der Angeklagte, der damals das Streiken unterstützt hatte, jetzt wegen Widerstand und versuchter Körperverletzung schuldig gesprochen wurde, kritisieren er und Unterstützer bei Media Refugeeprotest.