Ver­nich­ten­de Ergeb­nis­se hat ein Bericht einer exter­nen Wirt­schafts­prü­fungs­fir­ma zum Ver­wal­tungs­han­deln des Ber­li­ner Lan­des­am­tes für Gesund­heit und Sozia­les bei der Auf­trags­ver­ga­be an Betrei­ber von Flücht­lings­un­ter­künf­ten zuta­ge geför­dert. Man kann es so zusam­men­fas­sen: Eigent­lich nichts, was Mini­mal­vor­aus­set­zung einer funk­tio­nie­ren­den Büro­kra­tie ist, war beim LAGe­So gege­ben. Der Bericht kommt zu einem ver­nich­ten­den Urteil über die Akten­füh­rung, die laut Bericht unsys­te­ma­tisch, lücken­haft und intrans­pa­rent war. Es feh­len durch­weg Rech­nun­gen und Zah­lungs­nach­wei­se zu Errich­tung und Betrieb der Unter­künf­te, also zwin­gen­de Vor­aus­set­zun­gen für ord­nungs­ge­mä­ße Zah­lun­gen. In kei­nem Fall habe es eine Aus­schrei­bung für Unter­künf­te oder deren bau­li­che Her­rich­tung gege­ben. Die Bericht­erstat­tung der Medi­en hat­te sich, wie zuvor bereits bei Bekannt­wer­den ers­ter Vor­wür­fe gegen die Pra­xis des LAGe­So, auf die Fra­ge der poli­ti­schen Ver­ant­wor­tung des zustän­di­gen Sena­tes kon­zen­triert und die Chan­ce zu Fol­ge­re­cher­chen bis­lang aus­ge­las­sen. Der Bericht der Wirt­schafts­prü­fer könn­te Anlass sein für eine Viel­zahl wei­te­rer Nach­fra­gen. Er wur­de in einer 53-sei­ti­gen Pres­se­ver­si­on ver­öf­fent­licht, wäh­rend der Gesamt­text mit 200 Sei­ten der Geheim­hal­tung unter­liegt. Auf der Basis der Pres­se­fas­sung lässt sich jeden­falls nicht beur­tei­len, ob nicht doch durch das extrem defi­zi­tä­re Kon­troll­sys­tem Mög­lich­kei­ten per­sön­li­cher Berei­che­rung bestan­den haben. Die Wirt­schafts­prü­fungs­fir­ma stellt über ihren Prü­fungs­auf­trag hin­aus fest, dass ihr kei­ne Hin­wei­se bei der Prü­fung der Ord­nung zur Kennt­nis gelangt sind, die die­ses nahe­leg­ten. Das wirkt ziem­lich selt­sam vor dem Hin­ter­grund der Fest­stel­lung im Prü­fungs­be­richt, dass sich von weni­gen Aus­nah­men abge­se­hen, Rech­nun­gen und sons­ti­ge Doku­men­ta­tio­nen zu Zah­lungs­ab­läu­fen hin­sicht­lich der Her­rich­tungs­kos­ten einer­seits und des lau­fen­den Betriebs der jewei­li­gen Unter­kunft ande­rer­seits nicht in den Ord­nern befun­den hät­te und man sich daher den Ablauf des Zah­lungs­ver­kehrs münd­lich erläu­tern und bei­spiel­haft habe zei­gen las­sen müs­sen. Tei­le von Ver­wal­tungs­ab­läu­fen wur­den nach Anga­ben des Berichts gar nicht doku­men­tiert, über die Voll­stän­dig­keit der Ver­wal­tungs­vor­gän­ge las­se sich kei­ne Aus­sa­ge tref­fen. Schlim­mer kann eine Dia­gno­se kaum sein. Auch die Ein­hal­tung der Grund­sät­ze von Wirt­schaft­lich­keit und  Spar­sam­keit kön­ne man­gels öffent­li­cher Aus­schrei­bun­gen und Begrün­dun­gen für die Aus­nah­me vom Ver­ga­be­grund­satz nicht bestä­tigt wer­den. Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen zu ver­schie­de­nen Betrei­bern fan­den sich nicht, Erwä­gun­gen zu kos­ten­güns­ti­ge­ren Alter­na­ti­ven eben­falls nicht. Da die Innen­re­vi­si­on nicht funk­tio­niert hat, die Prü­fun­gen der sach­li­chen und rech­ne­ri­schen Rich­tig­keit nach haus­halts­recht­li­chen Vor­ga­ben nicht gewähr­leis­tet war, so der Bericht, muss man sich fra­gen, wer hier pro­fi­tiert hat und wel­che Schä­den ent­stan­den sind. Immer­hin hat man Betrei­bern in 11 Fäl­len eine selt­sa­me „Liqui­di­täts­fi­nan­zie­rung“ von Sei­ten des LAGe­So gezahlt, was die Wirt­schafts­prü­fer als die Gewäh­rung eines Dar­le­hens ohne Kon­di­tio­nen, Lauf­zeit­be­stim­mun­gen, Ver­zin­sung und Sicher­hei­ten anse­hen. Scha­den­er­satz? Das wird schwie­rig, so die Wirt­schafts­prü­fer. Es kön­ne zwar nicht aus­ge­schlos­sen wer­den, dass dem Land ein finan­zi­el­ler Scha­den ent­stan­den sei. Die Scha­dens­hö­he sei jedoch spe­ku­la­tiv, weil man ermit­teln müss­te, ob z.B. im Fal­le einer Aus­schrei­bung in der kon­kre­ten Situa­ti­on ein güns­ti­ger Preis erziel­bar gewe­sen wäre. Retro­spek­tiv müss­te man dann Alter­na­tiv­an­ge­bo­te simu­lie­ren. Immer­hin: Wenn man bis­lang Rück­for­de­rungs­an­sprü­che nicht ver­folgt hat, Über­zah­lun­gen nicht zurück­for­der­te, über­teu­er­te Leis­tun­gen ver­gü­te­te und Dop­pel­zah­lun­gen nicht kor­ri­gier­te, kann man viel­leicht wenigs­tens hier­zu einen Scha­den bezif­fern. Bezwei­feln darf man, dass es den LAGe­So-Chef am Ende tref­fen wird, denn der könn­te im Gegen­zug viel­leicht Nähe­res sagen, wer denn noch von den lang­jäh­ri­gen Prak­ti­ken wuss­te. Der Flücht­lings­rat Ber­lin hat sich in einer Pres­se­mit­tei­lung vom 22.06.2015 mit der vom Sozi­al­se­na­tor Cza­ja ange­kün­dig­ten Umstruk­tu­rie­rung der Unter­brin­gungs­leit­stel­le aus­ein­an­der­ge­setzt. Weder garan­tie­re die Anbin­dung an die Sozi­al­ver­wal­tung bes­se­re Unter­brin­gungs­stan­dards, noch wür­den die Miss­stän­de der ande­ren für die Unter­brin­gung und Ver­sor­gung von Asyl­su­chen­den zustän­di­gen Stel­len über­haupt ange­gan­gen. Zu befürch­ten sei, dass es künf­tig haupt­säch­lich um die größt­mög­li­che Wirt­schaft­lich­keit gehe. Dabei sei­en die Prak­ti­ken aller drei für Asyl­su­chen­de zustän­di­gen Stel­len in Ber­lin wegen Über­las­tung längst nicht mehr geset­zes­kon­form. Seit über einem Jahr wür­den Asyl­su­chen­de nicht mehr ord­nungs­ge­mäß auf­ge­nom­men und ver­sorgt, son­dern immer wie­der obdach­los gelas­sen. Zudem wür­den Kran­ken­be­hand­lungs­schei­ne aus Über­las­tungs­grün­den verweigert.

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