01.06.2013

Newsletter Jun 2013

Die Bun­des­re­gie­rung hat am 24. April 2013 eine klei­ne Anfra­ge der Bun­des­tags­frak­ti­on Die Lin­ke zur „Hal­tung der Bun­des­re­gie­rung zum Umgang mit EU-Bür­ge­rin­nen und Bür­gern aus Rumä­ni­en und Bul­ga­ri­en“ beant­wor­tet (BT-Druck­sa­che 17/12895). Über­ra­schen­der­wei­se und teil­wei­se im Wider­spruch zur öffent­li­chen Äuße­rung etwa des Bun­des­in­nen­mi­nis­ters im Mai, ver­tritt die Bun­des­re­gie­rung die Auf­fas­sung, dass es sich bei der Zuwan­de­rung aus Rumä­ni­en und Bul­ga­ri­en nicht in ers­ter Linie um soge­nann­te „Armuts­flücht­lin­ge“ han­de­le. Ein erheb­li­cher Anstieg der Arbeits­lo­sig­keit von rumä­ni­schen und bul­ga­ri­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen sei nicht fest­stell­bar. Die Arbeits­lo­sig­keit der EU-Bür­ge­rin­nen und Bür­ger aus die­sen Staa­ten lie­ge deut­lich unter der Durch­schnitts­quo­te für die aus­län­di­sche Gesamt­be­völ­ke­rung. Tat­säch­lich ist die Zahl der in Deutsch­land leben­den rumä­ni­schen und bul­ga­ri­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen inner­halb eines Jah­res um jeweils mehr als ein Vier­tel ange­stie­gen. Ein Groß­teil von ihnen lebt bereits seit mehr als einem Jahr in Deutsch­land. Für das Jahr 2011 nennt die Bun­des­re­gie­rung eine Zahl von ins­ge­samt 163.000 rumä­ni­schen und bul­ga­ri­schen Sai­son­ar­beit­neh­mern in Deutsch­land. Damit hat unge­fähr die Hälf­te der Staats­an­ge­hö­ri­gen aus die­sen bei­den Staa­ten die­sen Sta­tus. Mit 9,6 Pro­zent ist die Arbeits­lo­sig­keit unter Staats­an­ge­hö­ri­gen Bul­ga­ri­ens und Rumä­ni­ens nied­ri­ger als im Durch­schnitt aller Aus­län­der (16,4 Prozent).

Für die von Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Fried­rich gefor­der­te Ver­schär­fung der Aus­wei­sungs­pra­xis und die Ver­hän­gung von Wie­der­ein­rei­se­sper­ren geben die in der Anfra­ge genann­ten Zah­len wenig her. In den Jah­ren 2011 und 2012 gab es ins­ge­samt etwa jeweils 600 Aus­rei­se­ent­schei­dun­gen gegen Staats­an­ge­hö­ri­ge Bul­ga­ri­ens oder Rumä­ni­ens. Wahr­lich Mar­gi­na­li­en des Migrationsgeschehens.

Gefragt nach ihren Erkennt­nis­sen, in wel­chem Umfang Men­schen zum Sozi­al­leis­tungs­be­zug ein­rei­sen, äußert sich die Bun­des­re­gie­rung in ihrer Ant­wort auf Fra­ge 16 aus­wei­chend und legt kei­ne eige­nen Zah­len vor, die es auch kaum geben dürf­te. In sei­ner Ant­wort auf Fra­ge 14 wird die Metho­de deut­lich, mit der sich Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Fried­rich die Luft­ho­heit über den Stamm­ti­schen sichern möch­te. Gera­de um das EU-Frei­zü­gig­keits­recht zu schüt­zen, müs­se man sei­ne Akzep­tanz in der Bevöl­ke­rung erhal­ten. Und des­we­gen sei es schließ­lich erfor­der­lich, auf Miss­brauch – der eben in der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung nie belegt wird – kon­se­quent zu reagie­ren und des­we­gen wie­der die Frei­zü­gig­keit zu beschrän­ken. Die Erhal­tung der Frei­zü­gig­keit durch Frei­zü­gig­keits­be­schrän­kun­gen – Orwell­scher News­peak. Der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter hat sich in der Debat­te als Zün­del­frie­der erwie­sen, der Ver­ständ­nis heischt für den ein­fa­chen Bür­ger, aber in Kauf nimmt, dass auch der Mob zur Tat schrei­tet. So hat Fried­rich am 24. Febru­ar 2013 in der Rhei­ni­schen Post for­mu­liert: „Wenn die Men­schen in Deutsch­land das Gefühl bekom­men, dass ihre Soli­da­ri­tät und ihre Offen­heit miss­braucht und unse­re Sozi­al­kas­sen geplün­dert wer­den, dann wird es berech­tig­ten Ärger geben.“ Es ist eigent­lich Auf­ga­be einer Regie­rung, der „Poli­tik nach Gefühl“ Fak­ten ent­ge­gen­zu­set­zen. Doch die von ihm im sel­ben Gespräch mit der Rhei­ni­schen Post ver­wen­de­te For­mu­lie­rung vom „Spreng­satz für die Soli­da­ri­tät“ ist eine aus­ge­spro­che­ne Geschmack­lo­sig­keit, wenn nicht mehr.