Gegen den baye­ri­schen Sprach­ge­brauch in Sachen Koso­vo-Flücht­lin­ge haben sich die alba­ni­sche Gemein­de in Mün­chen und der Baye­ri­sche Flücht­lings­rat in einer Pres­se­er­klä­rung vom 4. März 2015 ver­wahrt. Eine dif­fe­ren­zier­te Betrach­tung und poli­ti­sche Lösung sei nötig, nicht popu­lis­ti­sche Stim­mungs­ma­che. Auch fünf Jah­re nach Beginn der Rechts­staat­lich­keits­mis­si­on EULEX sei der Koso­vo kein Rechts­staat. Die restrik­ti­ve Visa-Poli­tik der Bun­des­re­pu­blik ver­hin­de­re lega­le Migra­ti­ons­mög­lich­kei­ten. Koso­vo sei seit eini­gen Jah­ren ein ver­ges­se­nes Land.

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