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Kritik an Missständen der Asylverfahren in Eisenhüttenstadt
In einer Pressemitteilung vom 17. Juli 2013 kritisiert der Flüchtlingsrat Brandenburg ein ganzes Bündel von Missständen, gegen die zuvor mehrere Flüchtlinge in der Abschiebungshaftanstalt in Eisenhüttenstadt erneut in Hungerstreik getreten waren. „Das Recht auf ein Asylverfahren endet in Eisenhüttenstadt“ titelt der Flüchtlingsrat und kritisiert, dass Asylanträge nicht weitergeleitet, Zuständigkeiten nicht geprüft würden. Wer in die Fänge der Bundespolizei gerate, ohnehin in Abschiebungshaft. Die Abschiebungshaftanstalt sei voll von Flüchtlingen, die gerade in Deutschland angekommen bereits von der Bundespolizei aufgegriffen und inhaftiert würden. Die Bundespolizei halte sich in Brandenburg nicht an die gesetzliche Anforderung, nach der Abschiebungshaft nur als letztes Mittel zur Durchführung einer Ausreise eingesetzt werden darf.