01.12.2012

Newsletter Dec 2012

Der Repu­bli­ka­ni­sche Anwäl­tin­nen- und Anwäl­te­ver­ein e.V. kri­ti­siert in einer Pres­se­mit­tei­lung vom 7. Novem­ber 2012 „mas­si­ve Rechts­ver­let­zun­gen im Groß­ver­fah­ren gegen 46 Anwäl­tin­nen und Anwäl­te in der Tür­kei“ als Ergeb­nis einer Pro­zess­be­ob­ach­tung durch den RAV und den Deut­schen Anwalt­ver­ein. Ankla­ge­vor­wurf gegen die Anwäl­tin­nen und Anwäl­te ist ihre angeb­li­che Mit­glied­schaft in der Uni­on der Gemein­schaf­ten Kur­di­stans (KCK). Die­ser Vor­wurf knüp­fe nahe­zu aus­schließ­lich an ihre Anwalts­tä­tig­kei­ten an. Die Anwalts­or­ga­ni­sa­tio­nen kri­ti­sie­ren die mas­si­ve Ein­schrän­kung von Ver­tei­di­gungs­rech­ten, lan­ge Unter­su­chungs­haft. Ver­knüpft mit der Unmög­lich­keit, sich effek­tiv zu ver­tei­di­gen, kom­me dies einer Stra­fe ohne Urteil gleich.