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Kritik an mangelnder Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention in Deutschland
Deutsche Institut für Menschenrechte hat heftige Kritik an der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland geübt. Seit der Rücknahme der deutschen Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention im Juli 2010 habe sich in der Praxis nichts geändert, sagte Institutsmitarbeiter Hendrik Cremer anlässlich einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Er kenne keinen Bereich, wo Gesetze derart häufig gebrochen würden wie im Falle der Kinderrechte – mit Schwerpunkt im Asyl- und Aufenthaltsrecht. So stehe zum Beispiel die Unterbringung von unbegleiteten Flüchtlingskindern in Sammelunterkünften im Widerspruch zu Artikel 20 der UN-Konvention. Sie müssten prinzipiell in Obhut genommen werden und kindgemäß untergebracht werden. Eine Zurückweisung an der Grenze sei unzulässig.