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Kritik an geplanter Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht
„Therapien müssen vertraulich bleiben“ sagt die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) in einer Pressemitteilung am 11.8.2016 und wendet sich gegen die geplante Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht, wie sie der Bundesinnenminister in den Raum gestellt hatte. Die Idee des Innenministers wähne sich im Sinne der Gewaltprävention, beschneide jedoch in der Konsequenz die psychosoziale Arbeit. Eine Lockerung der Schweigepflicht hätte letztlich nur zur Folge, dass sich viele Menschen nicht mehr die Hilfe suchen würden, die sie dringend bräuchten. Die Forderung von de Maizière reihe sich zudem nahtlos an seine Behauptungen über sogenannte „Gefälligkeitsgutachten“ und Falschaussagen über die posttraumatische Belastungsstörung bei Geflüchteten ein. Einer Rechtsverschärfung bedürfe es nicht.