Der Bun­des­fach­ver­band unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge (BumF) übt „Kri­tik an der Bezeich­nung ‚unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Ausländer_in‘“. Es mache durch­aus einen gro­ßen Unter­schied, ob man von Flücht­lin­gen oder von Ausländer_innen spre­che. Die neue Bezeich­nung kur­sie­re in Fach­krei­sen seit Inkraft­tre­ten des Geset­zes zur Ver­bes­se­rung der Unter­brin­gung, Ver­sor­gung und Betreu­ung aus­län­di­scher Kin­der und Flücht­lin­ge zum 1.11.2015. Das Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­ri­um habe die neue Bezeich­nung damit begrün­det, dass es bei der Ein­rei­se noch kei­nes­wegs erwie­sen sei, ob es sich bei den Jugend­li­chen um Flücht­lin­ge nach der Gen­fer Kon­ven­ti­on han­de­le oder nicht. Der Bun­des­fach­ver­band sieht dies kri­tisch. Unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge soll­ten nicht in ers­ter Linie als Ausländer_innen wahr­ge­nom­men wer­den, son­dern als Kin­der und Jugend­li­che, die auf­grund einer Flucht­si­tua­ti­on spe­zi­fi­sche Bedürf­nis­se hät­ten. Der Bun­des­fach­ver­band hat eine Syn­op­se zum Gesetz zur Ver­bes­se­rung der Unter­brin­gung, Ver­sor­gung und Betreu­ung aus­län­di­scher Kin­der und Jugend­li­cher zusammengestellt.

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