01.07.2014

Newsletter Jul 2014

In einer Pres­se­mit­tei­lung vom 20. Juni 2014 hat das Netz­werk gegen Lager- und Abschie­be­haft in Eisen­hüt­ten­stadt die Abschie­bung eines schwer trau­ma­ti­sier­ten syri­schen Flücht­lings nach Polen kri­ti­siert. Der war am 16. Juni nach 35 Tagen Haft nach Polen abge­scho­ben wor­den. Nach Aus­kunft des Netz­werks war der Flücht­ling auf­grund erlit­te­ner Fol­ter in syri­schen Gefäng­nis­sen trau­ma­ti­siert und sui­zid­ge­fähr­det. Drin­gend behand­lungs­be­dürf­tig hät­te er nie­mals in Abschie­be­haft genom­men wer­den dür­fen. Eine psy­cho­lo­gi­sche Ein­schät­zung von Mit­ar­bei­te­rIn­nen der Aus­län­der­be­hör­de von Anfang Mai habe auf eine beson­de­re Schutz­be­dürf­tig­keit auf­grund der Trau­ma­ti­sie­rung gedeu­tet. Dies habe man der Bun­des­po­li­zei und dem Gericht auch mit­ge­teilt. Trotz­dem habe ihn ein Amts­arzt für rei­se­fä­hig erklärt. Ein Aus­schnitt aus der immer här­ter wer­den­den Rea­li­tät der Dublin-Verordnung.