01.06.2014

Newsletter Jun 2014

Die Rechts­be­ra­ter­kon­fe­renz der mit den Wohl­fahrts­ver­bän­den und dem Hohen Flücht­lings­kom­mis­sar der Ver­ein­ten Natio­nen zusam­men­ar­bei­ten­den Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te hat in einer Pres­se­mit­tei­lung vom 10. Mai 2014 unter der Über­schrift „Mogel­pa­ckung Blei­be­recht“ den aktu­el­len Gesetz­ent­wurf zur Ver­schär­fung im Auf­ent­halts- und Asyl­recht kri­ti­siert. Das Innen­mi­nis­te­ri­um lege Plä­ne für ein Blei­be­recht vor und höh­le es im glei­chen Atem­zug aus. Ver­wie­sen wur­de auf die Tat­sa­che, dass der Gesetz­ent­wurf eine dau­er­haf­te Sper­re für die Ertei­lung einer Auf­ent­halts­er­laub­nis in bestimm­ten Fäl­len vor­se­he. Das beträ­fe genau den Per­so­nen­kreis, dem man mit der Blei­be­rechts­re­ge­lung hel­fen woll­te. Nun wür­den sie mit einem Auf­ent­halts­ver­bot belegt, das den Zugang zur Blei­be­rechts­re­ge­lung ver­sper­re. Rechts­be­ra­ter kri­ti­siert außer­dem die Aus­wei­tung der Haft­mög­lich­kei­ten für Asyl­su­chen­de. In Abschie­bungs­haft säßen heu­te schon über­wie­gend Men­schen, die Bür­ger­kriegs­ge­bie­ten wie Syri­en kämen, hier­zu­lan­de Schutz such­ten und in einen ande­ren EU-Mit­glieds­staat ver­bracht wer­den soll­ten. Für die­se sei das Gefäng­nis nicht der rich­ti­ge Ort.