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Kritik am Gesetzentwurf zur Verschärfung im Aufenthalts- und Asylrecht
Die Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat in einer Pressemitteilung vom 10. Mai 2014 unter der Überschrift „Mogelpackung Bleiberecht“ den aktuellen Gesetzentwurf zur Verschärfung im Aufenthalts- und Asylrecht kritisiert. Das Innenministerium lege Pläne für ein Bleiberecht vor und höhle es im gleichen Atemzug aus. Verwiesen wurde auf die Tatsache, dass der Gesetzentwurf eine dauerhafte Sperre für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in bestimmten Fällen vorsehe. Das beträfe genau den Personenkreis, dem man mit der Bleiberechtsregelung helfen wollte. Nun würden sie mit einem Aufenthaltsverbot belegt, das den Zugang zur Bleiberechtsregelung versperre. Rechtsberater kritisiert außerdem die Ausweitung der Haftmöglichkeiten für Asylsuchende. In Abschiebungshaft säßen heute schon überwiegend Menschen, die Bürgerkriegsgebieten wie Syrien kämen, hierzulande Schutz suchten und in einen anderen EU-Mitgliedsstaat verbracht werden sollten. Für diese sei das Gefängnis nicht der richtige Ort.