Auch andern­orts gibt es hef­ti­ge Kri­tik am aktu­el­len Umgang mit unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­gen. „Stadt Cel­le miss­ach­tet Kin­der­rech­te“ kri­ti­siert der Nie­der­säch­si­sche Flücht­lings­rat in einer Pres­se­mit­tei­lung vom 19.11.2015. Dies gel­te aber auch für ande­re Kom­mu­nen. Es wer­de ent­ge­gen gel­ten­der Vor­schrif­ten das Kin­der- und Jugend­hil­fe­recht nicht ord­nungs­ge­mäß in Obhut genom­men. Ein wei­te­res Pro­blem sei, dass offen­bar Flücht­lings­kin­der in nie­der­säch­si­schen Gemein­den nicht ein­ge­schult wür­den, weil die Schu­len angeb­lich auf sie nicht ein­ge­stellt sei­en. Dies, obwohl die Schul­pflicht zwei­fel­los gel­te. Eben­so pro­ble­ma­ti­sche Zustän­de in Ber­lin. Die Anti­ras­sis­ti­sche Initia­ti­ve e.V. (Ber­lin) kri­ti­siert in einer Pres­se­mit­tei­lung vom 20.11.2015, dass der Ber­li­ner Senat 1.700 Kin­der und Jugend­li­che sich selbst über­las­se. Die der­zei­ti­ge War­te­zeit auf ein Clea­ring­ver­fah­ren, bei dem die recht­li­che Situa­ti­on geklärt, eine Unter­brin­gung ver­an­lasst und ein zustän­di­ges Jugend­amt bestimmt wer­den muss, betra­ge momen­tan fast 12 Mona­te. Ohne gesetz­li­che Grund­la­ge wür­den zudem nur unter 15-Jäh­ri­ge als Min­der­jäh­ri­ge behan­delt. In die­ser Zeit wer­den offen­bar Kin­der und Jugend­li­che ohne Vor­mund, ohne Beschu­lung, ohne kind­ge­rech­ten Schutz in Mas­sen­un­ter­künf­ten untergebracht.

Alle Beiträge von Fachpolitischer Newsletter N° 221 ansehen