Nach der ukrai­ni­schen Revo­lu­ti­on wur­de die Wehr­pflicht in der Ukrai­ne wie­der durch die neue Regie­rung ein­ge­führt. Wei­test­ge­hend von der euro­päi­schen Pres­se unbe­merkt, kam es infol­ge­des­sen zu Pro­tes­ten gegen den Zwang zum Dienst an der Waf­fe. Mitt­ler­wei­le sind vie­le zum Wehr­dienst Ver­pflich­te­te aus der Ukrai­ne geflo­hen. Die Orga­ni­sa­ti­on Con­nec­tion hat zu ihrer Situa­ti­on, auch zu ihrem asyl­recht­li­chen Sta­tus, eini­ge Infor­ma­tio­nen zusam­men­ge­tra­gen (Link).

Deutsch­land­ra­dio hat zu die­ser The­ma­tik mit dem Sozio­lo­gen Rudi Brink gespro­chen. Er kon­tex­tua­li­siert die Situa­ti­on in der Ukrai­ne mit dem gene­rel­len Recht auf Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rung und the­ma­ti­siert des­sen Ver­an­ke­rung in ost­eu­ro­päi­schen Staaten.

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