Fachnewsletter
Krankenhilfe: Schikanöse Praxis im Landkreis Peine
Wie die schikanöse Praxis der Bewilligung oder Verweigerung von Krankenhilfe Asylsuchender mancherorts läuft, kommentiert der Flüchtlingsrat Niedersachsen anhand der Problemdarstellung einer ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuerin aus dem Landkreis Peine. Zwar verfährt dieser, so die Einschätzung des Flüchtlingsrates, bei diesem Thema besonders restriktiv, aber insgesamt verdeutliche dies, welche Folgen das Asylbewerberleistungsgesetz in der Praxis habe. Allerdings sei es dem Landkreis Peine nicht verwehrt, Krankenscheine an Asylsuchende quartalsweise auszugeben und damit wenigstens einige der Probleme abzumildern. An den Ausgaben für die Krankenversorgung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes im Landkreis Peine erweise sich jedoch, dass es sich nicht um einen Ausrutscher handele, sondern eher um ein politisches Programm. Demgemäß wurden im Jahr 2012 und 2013 für Flüchtlinge, die nur die sogenannten Grundleistungen nach § 3 AsylbLG erhalten, erheblich geringere Leistungen für Krankenbehandlungen bewilligt als für Flüchtlinge, die sogenannte Analogleistungen nach § 2 AsylbLG erhalten. Wo Unterstützung für die Anliegen der Flüchtlinge fehle, würden Krankenbehandlungen oft verweigert oder empfindlich eingeschränkt.