Noch vor der Som­mer­pau­se fan­den Debat­ten zwi­schen Bund und Län­dern über die Auf­tei­lung der Kos­ten für Flücht­lin­ge statt. Ein biss­chen Erpres­sung war auch dabei, bspw. als Sach­sen-Anhalts Minis­ter­prä­si­dent sag­te, der Bund sei gut bera­ten, sich mit den Län­dern zu eini­gen, weil man andern­falls mit dem Inte­gra­ti­ons­ge­setz im Bun­des­rat nicht zuran­de käme. In vie­len Bei­trä­gen wur­de klar, dass über die tat­säch­li­chen Kos­ten der Auf­nah­me von Flücht­lin­gen kei­ne Klar­heit besteht, ins­be­son­de­re auch, weil die Zusam­men­füh­rung höchst unter­schied­li­cher Daten aus den Kom­mu­nen offen­bar sehr schwie­rig ist. In der Tages­schau war am 7.7.2016 die Rede davon, es kön­ne sich um irgend­ei­nen Betrag zwi­schen sie­ben und 55 Mil­li­ar­den Euro han­deln. Eine geis­ter­haf­te Dis­kus­si­on, bei der sich die Waa­ge am Ende vor dem Hin­ter­grund der guten Kas­sen­la­ge des Bun­des auf die Sei­te der Län­der neigte.

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