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Kontroverse um Abschiebungshaft in Niedersachsen
Über die Umstände des Todes des Abschiebungshäftlings Slawik C., der sich im Juli 2010 in der Justizvollzugsanstalt Langenhagen erhängt hat, wird nach einem Urteil des 5. Senates des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe erneut gestritten. Der BGH hat entschieden, der Haftbefehl sei rechtswidrig gewesen. Dem Kreis Harburg sei beim Haftantrag ein formaler Fehler unterlaufen. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete am 24.11.2011 auch darüber, dass dies nicht der erste Fehler ist, der dem Kreis bei der Behandlung von Slawik C. „unterlaufen“ ist. Eine Stellungnahme des Landesinnenministeriums nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird vom niedersächsischen Flüchtlingsrat heftig kritisiert. Das Innenministerium behauptete, die Auslegung der Gesetze durch den BGH sei dem Innenministerium erst seit Januar 2011 bekannt gewesen. Das kann leicht widerlegt werden. Der niedersächsische Flüchtlingsrat wirft dem Innenministerium u.a. vor, sich bisher nicht genötigt gesehen zu haben, die Ausländerbehörden fachaufsichtlich zu mehr Sorgfalt bei Haftanträgen aufzufordern, obwohl es bereits in den letzten zwei Jahren eine Vielzahl von Entscheidungen zur Rechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit von Haftanordnungen durch BGH und Bundesverfassungsgericht gegeben habe. In einer Erklärung vom 30. November 2011 hat auch Rechtsanwalt Peter Fahlbusch nachgelegt und angemerkt, dass auch nach dem Fall Slawik C. Abschiebungshaft in Niedersachsen rechtswidrig angeordnet werde. Nach dem Fall der Familie Nguyen, bei dem inzwischen die Rückholung der abgeschobenen Familienangehörigen konkret angekündigt ist, hat das Ansehen von Innenminister Schünemann ein weiteres Mal Schaden genommen.