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Kommentar zur geplanten Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes
In einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung vom 23. Juli 2014 hat sich Heribert Prantl unter der Überschrift „Dem Flüchtling soll’s noch schlechter gehen“ mit dem Gesetzentwurf beschäftigt, der das Asylbewerberleistungsgesetz neu regeln soll. Er verweist darauf, dass es inzwischen zwei Gesetzentwürfe gibt, die zusammen gelesen werden müssen, einen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und einen weiteren aus dem Bundesinnenministerium. In der Addition führen, so Prantl, die beiden Gesetzentwürfe dazu, dass die Mehrzahl der geduldeten Flüchtlinge noch schlechter gestellt werden als vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz vor zwei Jahren. Wie das funktioniert, stellt Prantl ebenso dar wie die fortbestehende Problematik der eingeschränkten Krankenversorgung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bleibe die Menschenwürde „migrationspolitisch relativiert“. SPD-Ministerin Nahles habe selbst die Frage der medizinischen Versorgung dem Bundesinnenministerium überlassen. Mit demselben Thema beschäftigt sich die taz vom 23. Juli 2014 unter der programmatischen Überschrift „Stellt sie gleich“. Die Regierung habe alle Hausaufgaben aus Karlsruhe nicht erledigt. Flüchtlinge erhielten weiterhin auf Basis des Karlsruher Urteils Grundleistungen in Höhe von 362 Euro. Am Vorrang der Sachleistungen werde jedoch ebenso wenig gerüttelt wie an der eingeschränkten Gesundheitsversorgung. Die Karlsruher Richter hätten 2012 auch verlangt, dass die Regierung belegen solle, wie und warum sich der existenzsichernde Bedarf von Asylbewerbern von dem anderer Menschen unterscheide. Ministerin Nahles habe hierfür keine stichhaltige Begründung geliefert, also auch keine, warum denn dieses Gesetz überhaupt nötig sei.