Fachnewsletter
Körperverletzung: Ehemaliger Wachmann einer Flüchtlingsunterkunft verurteilt
Ein ehemaliger Wachmann einer Flüchtlingsunterkunft in Bad Berleburg (NRW) wurde Anfang November 2014 vom Amtsgericht Bad Berleburg wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt. Der zugrundeliegende Vorfall ereignete sich bereits im Dezember 2013, lange bevor nordrhein-westfälische Unterkünfte durch gewaltsame Übergriffe von Wachpersonal ins Gespräch kamen. Der Wachmann war zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert.