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Koalitionsbeschlüsse sind massiver Angriff auf Asylrecht
„Die Koalitionsbeschlüsse sind ein massiver Angriff auf das Asylrecht“ überschreibt der Niedersächsische Flüchtlingsrat eine Presseerklärung vom 8.11.2015. Dabei geht es um den Hintergrund der Gespräche zwischen SPD und Union über das sogenannte Asylpaket II. Nur vordergründig richteten sich die geplanten Aufnahmezentren gegen Flüchtlinge aus Westbalkanstaaten, die inzwischen nur noch 3 Prozent aller Flüchtlinge in Deutschland ausmachten. Der Bundesregierung gehe es vielmehr darum, ein Muster zu etablieren, wie man durch eine Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten sukzessive weitere Flüchtlinge in verschärfte und verkürzte Verfahren einbeziehen könne. Auch eine geplante Ausweitung von Abschiebungen in andere Dublin-Vertragsstaaten gäbe den geplanten Aufnahmezentren Sinn. Die geplante Rücknahme des erst zum 1.8.2015 in Kraft getretenen Rechts auf Familienzusammenführung für Flüchtlinge, die den sogenannten subsidiären Schutz erhalten haben, sei auf die Zukunft gerichtet. Derzeit wären 1.700 Flüchtlinge bereits betroffen. Die Maßnahme ziele jedoch auch auf Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak oder Afghanistan, die Absicht der Bundesregierung in Rechnung gestellt, dass auch ihnen ein Schutzanspruch im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention zukünftig verweigert werden solle. Im Fokus der Politik stünden Überlegungen, welche Handlungsspielräume das geltende Europarecht noch belasse, um die Verweigerung eines Schutzanspruchs begründen zu können. Dies gelte neben der Abschiebung von Flüchtlingen in Dublin- oder Drittstaaten, aber auch für die Idee, angeblich sichere Zonen als Fluchtalternativen für Flüchtlinge aus diversen Ländern zu konstruieren, wie dies besonders intensiv für Flüchtlinge aus Afghanistan in den Raum gestellt wurde. Damit sei das Asylpaket II kein Kompromiss, mit dem nur ein Teil der längst überwunden geglaubten Abschreckungskonzepte wieder aus der Mottenkiste herausgeholt werden sollten, sondern ein massiver Angriff auf das Asylrecht, indem man versuche, das materielle Asylrecht selbst sowie die Rechte der Flüchtlinge im Asyl einzuschränken. Der hinhaltende Widerstand der SPD argumentiert unter anderem damit, dass der Familiennachzug bei Syrern zurzeit gar nicht relevant sei, weil die Verwaltung die Anträge derzeit gar nicht abarbeiten könne, wegen Überlastung, so die ehemalige Generalsekretärin Fahimi. Tatsächlich dauern Familiennachzugsverfahren, selbst wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, durch die Unterbesetzung deutscher Auslandsvertretungen schon jetzt über alle Maßen lang.