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Kein Ausbildungsverbot für geduldete Jugendliche
Einige wichtige Neuregelungen hat Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin am 18. Mai 2012 zusammengestellt. So soll es nach einem Schreiben des Bundesarbeitsministeriums an die Innenministerien des Bundes und der Länder kein Ausbildungsverbot nach § 11 BeschVerfV für geduldete Jugendliche geben, wenn ihre Eltern das Abschiebehindernis zu vertreten haben. Geduldete und Asylsuchende erhalten die Erlaubnis zum Bundesfreiwilligendienst und zum Freiwilligen Sozialen Jahr ohne Arbeitsmarktprüfung mit der Folge interessanter Beschäftigungsmöglichkeiten. Weitere Themen: Verbesserungen für ausländische Studierende durch das Blue-Card-Gesetz. (Drucksache 17/8682, Drucksache 17/9436)