01.10.2014

Newsletter Oct 2014

In einer Stel­lung­nah­me vom 4. Sep­tem­ber 2014 hat sich Marei Pel­zer von PRO ASYL mit der Fra­ge aus­ein­an­der­ge­setzt: „Sind die Peti­ti­ons­aus­schüs­se der Län­der für Dub­lin-Ver­fah­ren zustän­dig?“. Es wird juris­tisch begrün­det, war­um die Peti­ti­ons­aus­schüs­se der Län­der in Dub­lin-Ver­fah­ren tätig wer­den soll­ten und sich nicht dar­auf zurück­zie­hen kön­nen, dass in die­sem Bereich nur der Bund zustän­dig sei. Dies erge­be sich aus der ver­blie­be­nen Kom­pe­tenz der Aus­län­der­be­hör­den zur Prü­fung inlän­di­scher Voll­stre­ckungs­hin­der­nis­se. Eine auf­schie­ben­de Wir­kung von Peti­tio­nen in Dub­lin-Fäl­len sei gebo­ten. Nur so könn­ten Fami­li­en­tren­nun­gen effek­tiv ver­hin­dert und gesund­heit­li­che Voll­zugs­hin­der­nis­se über­haupt dia­gnos­ti­ziert und berück­sich­tigt werden.