01.06.2013

Newsletter Jun 2013

Der schles­wig-hol­stei­ni­sche Innen­mi­nis­ter Andre­as Breit­ner hat sei­ne For­de­rung wie­der­holt, den Zugang von Asyl­be­wer­bern auf den Arbeits­markt zu beschleu­ni­gen. Alle Asyl­su­chen­den, die bereits auf die Gebiets­kör­per­schaft ver­teilt sei­en, soll­ten sich um eine regu­lä­re Arbeit bemü­hen kön­nen. Die mini­ma­len Ver­än­de­run­gen im Beschäf­ti­gungs­recht, wie etwa die Reduk­ti­on des Arbeits­ver­bo­tes nach Ein­rei­se auf neun Mona­te, sei­en halb­her­zig. Es gebe kei­nen Grund dafür, dass die­se War­te­zeit nicht bereits mit dem Aus­zug der Asyl­su­chen­den aus der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung enden sollte.